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NEXT BIG THING Icon

Handbuch

© ProLitteris, SSA, SUISA, suissimage und Swissperform

NEXT BIG THING

  1. Zyklus bis Gymnasium

    Wie werde ich Musiker:in, Schriftsteller:in, Fotograf:in oder Regisseur:in?


1. Einleitung

Startbildschirm

Viele Jugendliche träumen von einem Leben als Künstler:in: Auf der Bühne, vor und hinter der Kamera oder als Autor:in. In der schulischen Berufswahl haben diese Träume oft keinen prominenten Platz. Was bedeutet das eigentlich, Kulturschaffen als Beruf?

Mit der Digitalisierung hat sich die Arbeit für Kulturschaffende der meisten Sparten markant verändert. Viele Songs, Filme, Bilder und Texte stehen jederzeit zur Verfügung, oft auch kostenlos und nicht selten ohne die Zustimmung der Urheber:innen. Es fehlt jungen Menschen kaum am Interesse an künstlerischen Werken. Es fehlt allerdings zunehmend das Bewusstsein dafür, dass viel Arbeit und Investitionen hinter diesen Werken stecken.

Das Online-Lehrmittel NEXT BIG THING will helfen, das Bewusstsein bei Schüler:innen in diesen zwei Aspekten zu schärfen. Es geht um einen Einblick in den Arbeitsalltag von Kulturschaffenden, und es geht um Wertschätzung der künstlerischen Arbeit und ihrer grossen Bedeutung im Alltag. Im Idealfall erhalten die Lernenden dank NEXT BIG THING einerseits einen vertieften Einblick hinter die Kulissen der künstlerischen Arbeit als Beruf, und bekommen andererseits umso mehr Lust auch ihre Talente in diesen Bereichen weiter zu entwickeln.

NEXT BIG THING ist entstanden auf die Initiative des Musikverbandes SONART – Musikschaffende Schweiz und in Kooperation mit der Organisation Respect Copyright, die bereits seit vielen Jahren Urheberrechtssensibilisierung an Schulen anbietet.

Jede künstlerische Arbeit hat vielseitige Bezugspunkte zu Inhalten, die auch im Lehrplan 21 wichtige Rollen spielen. Querbezüge zu Musik, Sprachen und Gestalten sind offensichtlich, aber im Kontext der vorliegenden Übungen kann der Zugang auch über MINT-Fächer, die Berufswahl und den Bereich Räume Zeiten Gesellschaften erfolgen.

Diese Begleitmaterialien liefern den Lehrpersonen Zugangsideen und Hintergrundmaterial für die Teilbereiche des Online-Lehrmittels.


2. Aufbau und Funktionsweise

NEXT BIG THING basiert auf den Geschichten von vier Kulturschaffenden, die auch untereinander Verbindungen haben.

Die Autorin Naomi
Der Musiker Noah
Der Regisseur Stefan
Die Fotografin Hannah

2.1. Technisches und Ablauf

Idealerweise haben die Lernenden je ein Gerät mit Kopfhörern. Diese Geschichten, die jeweils eine typische Situation aus dem Arbeitsalltag als Ausgangspunkt haben, können in Hörspielform auch lesend kennengelernt werden. Die Audiofiles werden abgespielt, indem auf die wackelnden Figuren und Gegenstände geklickt wird.

Mit Klick auf das Symbol  T wird jeweils der gesprochene Text auf Hochdeutsch eingeblendet.

Mit Klick auf das Symbol  Info nochmal ansehen kann aus dem Übungen zurück zu den Infos gewechselt werden.

In den Geschichten müssen die Lernenden sich Informationen holen, mit denen sie die jeweiligen Aufgaben lösen können. Der didaktische Ansatz der eingebauten Übungen gleicht in erster Linie einer Textverständniskontrolle. Bei «Zu den Geschichten» wird im hier vorliegenden Dokument jede einzelne Übung bei jeder Figur kurz erläutert und teils mit Unterrichtsvorschlägen ergänzt.

Mit welcher Figur gestartet wird, kann je nach Zugang durch die Lehrperson entschieden werden, oder durch das individuelle Interesse der Lernenden. Innerhalb der Geschichten muss dann chronologisch durchgearbeitet werden.

Wenn dies möglich ist und erwünscht, entscheiden sich hier die Fachbereiche Deutsch, Musik, Gestalten und Räume Zeiten Gesellschaften für eine gleichzeitige Erarbeitung im Unterricht. Auch Mathematik kann gut einbezogen werden.

2.2. Der Inhalt

Für jeden Charakter gibt es vier Teilbereiche:

2.2.1. Werdegang

Wie wurde die künstlerische Arbeit zum Beruf?

Alle Charaktere beruhen grundsätzlich auf wahren Geschichten und Interviews mich echten Menschen, oftmals sind aber mehrere Personen in einer Figur vereint. Ein wichtiger Vorbehalt ist aber zu machen: NEXT BIG THING erzählt ausschliesslich Geschichten von Künstler:innen, die es «geschafft haben», die also veröffentlichen können und mit Produzenten und Verlagen zusammenarbeiten. Das ist natürlich nicht die Regel. Neben jeder Band, die einen Plattenvertrag bekommt, gibt es dutzende Gruppen, die nur in Eigenregie veröffentlichen, wenn überhaupt. Dasselbe bei Autor:innen: Die allermeisten Bücher, die geschrieben werden, bleiben unveröffentlicht, und viele die veröffentlich werden werdenn nie in einem Buchladen aufliegen. Die direkte Veröffentlichung digital ist zwar heute für alle Kunstformen niederschwellig möglich. Aber dass etwas veröffentlicht ist, heisst nicht, dass es gesehent oder gehört wird, geschweige denn ein Verdienst damit erzielt werden kann: Die Mehrheit der Titel auf iTunes wurde noch nie heruntergeladen, auch E-Books verkaufen sich nicht von selbst. Die Arbeit von Labels, Verlagen, Filmproduzenten und -vertrieben usw. ist also nach wie vor zentral für das Marketing von künstlerischen Produkten. Da NEXT BIG THING ermutigen will, und vom Wert jener Arbeit erzählen, die auch öffentlich wahrgenommen wird, haben wir uns entschieden, die Charaktere relativ erfolgreich zu zeichnen. Alle Figuren erzählen auch von Kolleg:innen, die weniger Glück und Erfolg haben. Es ist sicher sinnvoll, diesen Aspekt auch im Unterricht hervorzuheben!

2.2.2. Kreation und Urheberrecht

Wie entstehen die Werke, wie sind sie geschützt?

Künstlerische Werke unterstehen dem Urheberrecht. Es besteht ein geistiges Eigentum.  Sobald ein Werk erschaffen wurde, z.B. einen Text geschrieben wurde, ist das Werk geschützt. Anders als beim Patent- oder Markenrecht muss das Werk in keinem Register eingetragen werden. Das Urheberrecht gibt Künstler:innen das Recht, dass bei jeder Werkverwendung ihr Name genannt wird und sie können darüber entscheiden, wie ihr Werk verwendet und verändert werden darf.

Daneben ist das Urheberrecht aber auch eine wichtige Einnahmequelle: Wenn Werke in der Öffentlichkeit verwendet werden (z.B. das Bild in der Zeitung, der Text in einem Buch, das Lied im Radio und der Film im TV, usw.) müssen die Urheber:innen dafür bezahlt werden. Ein erfolgreicher Song kann also über Jahre ein gewisses Einkommen generieren, wenn er immer wieder im Radio läuft. Mehr dazu bei «Vorbereitungen & Hintergrundwissen».

2.2.3. Arbeitsaufwand und Einkommen

Welche Umstände und Aktivitäten prägen den Berufsalltag?
Was kostet die Ausübung des Berufs?
Was sind die Verdienstmöglichkeiten?

Die Realität der meisten Kulturschaffenden ist, dass sie mit vergleichsweise wenig Geld leben. Auch ein relativer Erfolg macht sie nicht reich. In der Schweiz können nur wenige Kulturschaffende allein von Auftritten und Verkäufen leben. Die Allermeisten haben entweder mehrere Projekte parallel, unterrichten dazu noch oder gehen einer anderen Teilzeiterwerbsarbeit nach.

Wenn ein neues Projekt sich ausserordentlich gut verkauft, kann zwar in kurzer Zeit eine schöne Summe zusammenkommen, aber der Arbeitszyklus hat verschiedene Phasen. Die «Verkaufsphase» ist dabei jene, die am meisten Geld einspielt. Während ein neues Werk erarbeitet wird, geschrieben, aufgenommen, geplant und die Veröffentlichung vorbereitet wird, ist der Verdienst sehr gering. Das Einkommen aus der Verkaufsphase muss also auf mehrere Jahre verteilt reichen, was den Monatsdurchschnitt auch bei überdurchschnittlichem Erfolg massiv senkt.

NEXT BIG THING hat für jeden Charakter auch eine Einkommensübung, in der die Lernenden sich ein Einkommen zusammenstellen müssen, und in der sichtbar wird, dass es dabei immer um einen Spagat geht: Wieviel Geld kann ich erarbeiten? Wieviel Zeit bleibt mir daneben noch, um meiner kreativen Arbeit nachzugehen.

2.2.4. Inspiration und Gratifikation

Woher kommen die Ideen für Werke?
Welche Herausforderungen stellen sich da?
Abgesehen vom Geld: Warum macht diese Arbeit Spass und erfüllt?
Künstlerische Arbeit als Lebensstil.

Künstlerische Berufe werden selten gewählt, weil davon Reichtum erhofft wird. Es geht also nicht nur ums Geld, sondern um den Lebensinhalt. Deshalb ist dieser letzte Teilbereich auch so wichtig. Künstlerische Arbeit ist einerseits eine persönliche: Geschichten, Stimmungen und Ideen werden aus sich selbst heraus geholt, ein sich besser Kennenlernen ist möglich, es ist möglich, sich mit Themen befassen, die einem ganz persönlich interessieren. Sobald die Werke auf irgendeine Weise publik werden, treten sie aber auch in eine Art «Gespräch mit der Öffentlichkeit»: Was lösen diese Geschichten bei anderen aus? Gefallen sie? Was gebe ich von mir persönlich preis? Wen will ich ansprechen damit, wem will ich das erzählen?

Das ist ein Paradox: Einerseits wird im stillen Kämmerlein gearbeitet, andererseits wird das Erarbeitete der «ganzen Welt» vorgestellt.

Das kann auch sehr dankbar sein: Die eigene Arbeit berührt andere, es werden Feedbacks gegeben, das eigene Werk wird Teil der Geschichte anderer Menschen, es lassen sich Themen setzen, es kann an öffentlichen Debatten teilgenommen werden, eigene Perspektiven lassen sich einbringen, zusammen mit vielen Menschen lässt sich feiern usw.


3. Vorbereitungen und Hintergrundwissen

Folgende Themenbereiche sollten den Lernenden in Grundzügen erklärt werden bevor sie das Lernmodul nutzen, bzw. nach einer ersten Runde:

3.1. Urheberrecht und Verwertungsgesellschaften

3.1.1. Urheberrecht und Leistungsschutz

Das Urheberrecht regelt das Recht auf geistiges Eigentum an den Werken, die aus eigenen Ideen geschaffen werden. Urheberrechte gelten also als Eigentumsrechte und sind auch international geschützt als Teil der Menschenrechtskonvention.

Neben den Urheberrechten (Schöpfung des Werks) gibt es auch Leistungsschutzrechte. Die Leistungsschutzrechte sichern den Beteiligten eine Vergütung zu, wenn ein Werk öffentlich zugänglich gemacht wird, an dem sie mitgearbeitet haben.

Das heisst: Musiker:innen, die auf einer Aufnahme gespielt haben; technisches Fachpersonal einer Filmproduktion, also Kameraleute, Bühnenbild, usw.

3.1.2. Verwertungsgesellschaften

Für alle Formen von Werken, die dem Urheberrecht oder dem Leistungsschutzrecht unterstehen, gibt es Verwertungsgesellschaften, die im Auftrag ihrer Mitglieder deren Urheberrechte vertreten, dafür bei den Kunden einkassieren und die Urheber:innen auszahlen.

Das gilt nicht für Gagen!

Das gilt nur für jene Bereiche, in denen Werke öffentlich zugänglich gemacht und genutzt werden. Bezahlen müssen nicht die Konsument:innen der Werke, sondern die Anbieter, also jene, die den Zugang zu den Werken geschäftlich organisieren, davon profitieren.

Also in der Musik zB: Die Konzertveranstalter und Radiosender für die gespielten Songs, Musik-Plattformen wie iTunes und Spotify usw. für das Angebot der Songs.

Im Film: Die Kinos, die TV-Stationen, die Streaming-Plattformen für die Ausstrahlung usw.

Für Texte: Die Buchverlage, Zeitschriften, Zeitungen usw. für Abdruck und Publikation online. Achtung: Das gilt nicht bei Auftragsarbeiten, also nicht für die angestellten Journalisten, bei Gastkommentaren usw. Es gilt für «Werke», also z.B. Vorabdruck oder Auszüge eines Buches.
Die Theater- und Filmproduzenten bezahlen bei der Verwendung auf der Bühne oder im Film usw.

Für Fotos: Abdruck, Weiterbearbeitungen für Werbung usw.

Zuständigkeiten:
Urheberrechte Musik: SUISA, www.suisa.ch
Urheberrechte Film: SUISSIMAGE www.suissimage.ch
Urheberrechte Bühnen- und Filmautor:innen: SSA www.ssa.ch
Urheberrechte Text & Bild: PROLITTERIS www.prolitteris.ch
Leistungsschutzrechte / Interpretenrechte produzierter Werke (Musik, Film, TV/Radio-Sendungen): SWISSPERFORM, www.swissperform.ch

Interpretenrechte für Aufzeichnungen live gespielter Werke: SIG, Schweizer Interpretengenossenschaft, www.interpreten.ch

Die Verwertungsgesellschaften beraten ihre Mitglieder auch in rechtlichen Fragen.

3.2. GUT ZU WISSEN: Urheberrecht: Was heisst «privater Rahmen»?

Als Privater Rahmen gilt im Urheberrecht ein Kreis von Menschen, die eng untereinander verbunden sind, also familiär oder freundschaftlich. Arbeits- oder Schulkolleg:innen, mit denen keine besondere persönliche Bindung besteht gehören nicht dazu. Der «digitale Freundeskreis» in den sozialen Medien gehört auch nicht dazu, insbesondere, weil ein Hochladen von Werken dort immer auch eine «Veröffentlichung» darstellt. Ausser das passiert in einer durch Passwort geschützten, geschlossene Gruppe. Dasselbe gilt für Websites: Wenn sie nicht «geschlossen» sind, gilt ein Hochladen als Veröffentlichung.

Ausführliche Informationen und Fallbeispiele finden Sie hier:
www.ccdigitallaw.ch

3.3. GUT ZU WISSEN: Urheberrecht: Nutzung in der Schule?

Für die Verwendung von Werken in der Schule gibt eine eigene Lösung. Zwar sind Schulen auch verpflichtet, eine Urheberrechtsentschädigung für genutzte Werke zu bezahlen, aber sie tun dies pauschalisiert und müssen deshalb die konkreten Werke, die sie nutzen nicht separat auch noch melden. Das heisst, dass es in der Schule erlaubt ist, Filme zu zeigen, Musik zu hören und zu spielen, Bücher (vor) zu lesen. Die Verwendung in der Schule gilt also nicht als Privatgebrauch, sondern ist ebenfalls entschädigt, allerdings ohne, dass den einzelnen Lehrpersonen daraus ein Aufwand entsteht.

3.4. Vertiefte Informationen, Links

Website Dachorganisation Schweizer Verwertungsgesellschaften
www.swisscopyright.ch

Bundesverwaltungsstelle für Urheberrecht, Institut für geistiges Eigentum
www.ige.ch

Website für urheberrechtliche Fragen, betrieben von den Schweizer Fach-Universitäten
www.ccdigitallaw.ch

3.5. Selbständigkeit

Nicht alle Berufstätigen sind angestellt und erhalten Lohn. Selbständige sind als Einzelfirmen oder Arbeitgeber tätig. Sie sind damit selbst verantwortlich dafür, dass sie Aufträge erhalten, Rechnungen schicken und ihre Finanzen kontrollieren.

Die meisten Kulturschaffenden sind selbständig oder teilselbständig: Viele haben noch ein Teilpensum als Angestellte, mit dem sie die Grundkosten ihres Alltags decken. In unseren Beispielen ist das die Autorin Naomi, die noch in einer Bar arbeitet.

4. Zu den Geschichten

4.1. Autorin Naomi

Naomi

4.1.1. Übung 1: Werdegang

Stationen auf der Lebensachse mittels Drag&Drop ordnen

Naomi erzählt, wie sie zur Autorin wurde:
Sie hat am Schweizerischen Literaturinstitut Biel ein Studium abgeschlossen. Jedes Jahr werden nur 15 Studierenden aufgenommen. Das ist kein zwingender Schritt um als Autor:in arbeiten zu können.
Hier wird auch bereits deutlich, dass bis zu einer ersten breit wahrnehmbaren Publikation innerhalb der künstlerische Arbeit oft ein langer Weg zurückgelegt werden muss.

Weiterführende Informationen:
www.literaturinstitut.ch

4.1.2. Übung 2 und 3: Kreation und Urheberrechte

Multiple Choice, Hör-/Lesetest

Naomi beschreibt die Rechte, die sie hat an ihren Texten. Darin sind einige Grundlagen enthalten, die für Werke aus allen Sparten zählen:
• Der Schutz beginnt mit der Kreation, nicht erst mit Veröffentlichung.
• Die Werke sind bis 70 Jahre nach dem Tod der Autorin geschützt.

Wenn Naomis Werke verwendet oder aufgeführt werden, muss dafür eine Urheberrechtsabgabe an die PROLITTERIS bezahlt werden, welche dann an Naomi weitergeleitet wird. Achtung: Das hat nichts mit Gagen zu tun, das sind reine Urheberrechtsentschädigungen.

Bitte beachten Sie die spezielle Regelung für die Verwendung an Schulen! Verwendung in der Schule ist entschädigungspflichtig, die Entschädigung wird allerdings nicht für jedes spezifische Werk erhoben, sondern generell. Deshalb stimmt hier die Antwort: Für die Verwendung in der Schule muss die Autorin keine «ausdrückliche» Erlaubnis geben.

Weiterführende Informationen:
Wofür werden Autor:innen bezahlt?
Was ist das «Senderecht», Aufführungen im Radio / TV betreffend? www.prolitteris.ch

4.1.3. Übung 4: Arbeitsaufwand, Alltag

In der Übung 4 ist logisches Denken gefragt: Das Urheberrecht sagt, dass jede «Veröffentlichung» erlaubt, bzw. entschädigt werden muss. Der private Rahmen ist dabei ausgenommen, ebenso Verwendungen in der Schule.

Drag and Drop, Sätze vervollständigen, Hörverständnis

Naomi erzählt, wie ihr typischer Arbeitstag aussieht. Hier ist ein Hinweis sinnvoll dazu, dass es so viele Werdegänge wie Autor:innen gibt.

4.1.4. Übung 5: Inspiration

Drag & Drop, Sätze vervollständigen

Naomi erzählt, woher ihre Inspiration kommt, und was sie macht, wenn sie mal keine Ideen hat.

Übung: Freewriting
In dieser Methode schreibt wird einfach drauflos gerschrieben, 2 Minuten lang, ohne gross zu überlegen oder ein Ziel zu verfolgen. Oft finden sich in dem, was so entsteht Ideen, die dann bewusst weiterverfolgt werden können.

Unterrichtsvorschlag
Naomi  «durchspielen».

Auftrag an die Lernenden:
2 Minuten Freewriting
Nachlesen, allenfalls mit Pultnachbar:innen vergleichen und Folgeideen besprechen
Nochmals 10 – 15 Minuten schreiben und eine Idee weiterverfolgen. Texte dürfen auch etwas übertrieben werden, spielerischer Zugang zu kreativem Schreiben.

Texte in der Klasse oder in Kleingruppen vorlesen lassen.

Allenfalls auch zu Aufsätzen weiterverarbeiten lassen, bzw. diese Methode als Startpunkt für einen grösseren Schreibauftrag einsetzen.

4.1.5. Übung 6: Einnahmen

Ein Einkommen zusammenstellen, Drag & Drop

Naomi erzählt von ihren Möglichkeiten, Geld zu verdienen, mit ihrer Arbeit als Autorin, aber auch mit Nebeneinkünften wie einem Job in einer Bar.
In der Übung müssen sich die Lernenden entscheiden, welche und wie viele Nebentätigkeiten sie in einer Woche unterbringen wollen, um auf ein besseres Gehalt zu kommen. Zeit, die so verplant wird, steht nicht mehr zur Verfügung für kreative Arbeit.

Das bereits zur Verfügung stehende Einkommen aus der künstlerischen Arbeit kommt natürlich auch nicht von selbst: Einkünfte via Verkäufe und ProLitteris kann es nur geben, wenn bereits etwas veröffentlicht wurde und dabei ein gewisses Publikum gefunden worden ist, Auch hier gehen wir also von einer grundsätzlich erfolgreichen Autorin aus, aber nicht von einer Bestseller-Autorin.

Und: Wenn viel Zeit für andere Tätigkeiten gebraucht wird, sinkt der Grundstock des künstlerischen Einkommens, denn je weniger Zeit investiert werden kann, desto unwahrscheinlicher sind Einnahmen.

GUT ZU WISSEN: Was ist Pro Helvetia?
Naomi erwähnt, dass sie einmal 25'000 CHF von Pro Helvetia erhalten hat.
PH ist die Kulturförderstiftung des Bundes. Dort können Kulturschaffende fast aller Sparten Gesuche eingeben und Werkbeiträge oder Projektunterstützung bekommen. www.prohelvetia.ch

Anmerkungen:
Die Lernenden darauf hinweisen, dass ein Mindesteinkommen gerade zum würdigen Überleben reicht, nicht aber für ein Leben in Luxus. Siehe auch Arbeitsaufwand und Einkommen und Inspiration und Gratifikation.

Anknüpfungspunkte für den Unterricht
Fächer: Mathematik, Räume Zeiten Gesellschaften

GUT ZU WISSEN: Was ist der Medianlohn?
Der Medianlohn in der Schweiz lag 2022 bei 6788 CHF brutto / Monat.

www.bfs.admin.ch

(30.05.2018) Der Medianlohn für eine Vollzeitstelle lag 2016 in der Schweiz bei CHF 6'502 brutto pro Monat. Das geht aus der neuen Schweizerischen Lohnstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.

Die am schlechtesten bezahlten 10% der Arbeitnehmenden verdienten weniger als CHF 4'313 pro Monat. Zu den am wenigsten lukrativen Arbeitsplätzen gehören Stellen im Detailhandel (CHF 4'798), im Gastgewerbe (CHF 4'337) und im Bereich Sonstige persönliche Dienstleistungen (CHF 4'076). Die letztgenannte Kategorie umfasst beispielsweise die Angestellten einer Wäscherei, eines Fitnessstudios, eines Coiffeursalons usw.

Am anderen Ende des Spektrums stehen die am besten bezahlten Arbeitnehmenden mit mehr als CHF 11'406 pro Monat. Die höchsten Löhne werden in den Wirtschaftszweigen Pharmaindustrie (CHF 9'835), Finanzdienstleistungen (CHF 9'742), Informatik (CHF 8'900) und Versicherungen (CHF 8'762) gezahlt.

Eine Umfrage des Kulturdachverbandes Suisseculture Sociale ergab 2016 für Kulturschaffende einen Medianlohn von 3'333 CHF pro Monat, wobei viele deutlich darunter liegen und einige wenige deutlich darüber.
https://www.suisseculturesociale.ch

GUT ZU WISSEN: Was ist das Mindesteinkommen?
Das Existenzminimum ist in der Schweiz nicht einheitlich festgelegt., Es wird kantonal verschieden bestimmt und hängt von vielen Faktoren ab.
Das hier in der Übung gemeinte Mindesteinkommen deckt knapp die Lebenskosten, damit lässt sich aber keinerlei Luxus leisten.
Im Jahr 2018 betrug die Armutsgrenze durchschnittlich 2293 Franken pro Monat für eine Einzelperson und 3968 Franken pro Monat für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren.

www.bfs.admin.ch

Unterrichtsvorschläge

  • Diese Zahlen einsetzen für die Münzen in der grafischen Darstellung. Was gibt das für Stundenlöhne in den verschiedenen Tätigkeiten?
  • Welche zwingenden Kosten entstehen im Alltag als Erwachsene (Versicherungen, Krankenkassen, Miete, Mobilität usw.)?
  • Einkommensschere recherchieren: Wie lange muss in verschiedenen Berufen/Branchen für ein Mindesteinkommen gearbeitet werden?

4.1.6. Übung 7: Freude am Beruf

Keine Übung

Zum Schluss erzählt Naomi noch, warum sie ihren Beruf so liebt. Und es wird kurz eingeordnet, dass es sehr verschiedene Arten von Autor:innen gibt: Es werden nicht nur Romane geschrieben, sondern auch zB. Sachbücher oder Kinderbücher.

Unterrichtsvorschlag (Berufswahl, Räume Zeiten Gesellschaften)e
Diskussion, oder Schreibthema:

Könnten die Lernenden sich vorstellen, selbst Texte zu veröffentlichen?

Würden sie über Persönliches schreiben? Und gefällt ihnen die Vorstellung, dass andere das so über sie erfahren? Oder hemmt sie das eher?

Was für eine Vorstellung haben sie vom Leben «öffentlicher Personen»? Stellen sie sich ihre Stars auch mal bei der Arbeit vor? Oder nur bei den Anlässen, von denen dann Bilder in der Presse und im Internet zu sehen sind? Stellen sie sich Personen des öffentlichen Lebens ungeschminkt zuhause vor?

4.2. Regisseur Stefan

Stefan

4.2.1. Übung 1: Werdegang

Reihenfolge ordnen, logisch denken, Drag & Drop

Stefan erzählt von seinem Werdegang als Regisseur, verknüpft mit dem seiner Assistentin Nicole.
Das ist die schwierigste der «Werdegang»-Übungen, weil die Reihenfolge im gesprochenen Text nicht ganz chronologisch ist. Typisch hier ist, dass der Filmberuf nicht zuerst in einer Ausbildung gelernt wird, sondern über Projekte und Praktika Erfahrungen sammelt, aufgrund derer erst eine Ausbildung in Betracht gezogen wird, weil dort viel technisches und handwerkliches Wissen erwerben werden kann. Es gibt natürlich auch Regisseur:innen, die keine entsprechende Ausbildung besucht haben.

Typisch ist auch, dass Stefan erst nach einem bereits relativ langen Werdegang ein grösseres eigenes Projekt machen kann: Filmemachen ist mit sehr hohen Kosten verbunden und so werden Filmprojekte in der Regel eher erfahrenen Künstler:innen anvertraut, die sich bereits viel Wissen als Assistent:innen und in Praktika erworben haben.

Anmerkung: Da wir bei NEXT BIG THING in erster Linie von Urheber:innen ausgehen, haben wir uns im Filmbereich für den Regie-Beruf entscheiden. Schauspieler:innen liegen den meisten Lernenden vermutlich näher, sie sind hier in der Regel aber «Interpret:innen» und nicht Urheber:innen.

4.2.2. Übung 2: Arbeitsalltag und Produktion

Drag & Drop, Reihenfolge der Arbeitsschritte bei einer Filmproduktion

Stefan erzählt von der komplexen Arbeit als Regisseur. Ein Filmdreh ist fast immer ein grosser Aufwand mit vielen Beteiligten. Da braucht es enorme Planung und ein zuverlässiges Team. Im zweiten Teil erzählt er von den vielen Arbeitsschritten, bis ein Film im Kino oder am TV zu sehen ist.

Diese Arbeitsschritte müssen die Lernenden in der Übung chronologisch ordnen.

Bemerkenswertes:
Die Idee muss bis zur Drehbuchebene entwickelt sein, bevor mit der Finanzierung begonnen werden kann. Dann kann es immer noch sein, dass das Geld nicht zusammenkommt und nie mit den Dreharbeiten begonnen werden kann.

ACHTUNG: Es gibt auch Förderbeiträge für die Drehbuchentwicklung. Es kann also sein, dass ein Teil der Finanzierung bereits zwischen Idee/Drehbuchskizze und dem fertigen Drehbuch gebraucht wird. Auf dieses Detail haben wir in der Übung der Einfachheit halber verzichtet.

Ein weiterer Hinweis: Auch in der Postproduktion läuft vieles parallel. Der Schnitt und die Musikkomposition zum Beispiel. Fertiggestellt werden kann die Musik natürlich erst mit dem fertigen Schnitt, damit auch sicher alle Töne am richtigen Ort Platz finden.

Unterrichtsvorschlag Film 1: Recherchieren
Die Schlusscredits eines Films ansehen und die verschiedenen Rollen einordnen.
Von einem Lieblingsfilm bei IMDB.com nachzählen, wie viele Leute mitgearbeitet haben.

Welche dieser «Berufe» kennen sie, was stellen sie sich darunter vor?

Beispiele bei www.imdb.com (internetmoviedatabase), Cast & Crew
zB «Eine wen iig» von Xavier Koller
www.imdb.com/title/tt1954412

zB «Die Herbstzeitlosen» von Bettina Oberli
www.imdb.com/title/tt0841109

4.2.3. Übung 3: Produktion und Finanzierung

Stefan erzählt von der Finanzierung der Filme, die aus sehr vielen verschiedenen Kassen erfolgt.

GUT ZU WISSEN: Filmfinanzierung in der Schweiz
Da der Kino- und TV-Markt in der Schweiz zu klein ist und Filme nicht allein über Einnahmen finanziert werden können, spielt die Filmförderung eine grosse Rolle.

Dabei gibt es viele Institutionen, die Beiträge leisten können Hier Zahlen dazu aus dem Jahr 2017. (Quelle: BAK / EDI: Die Finanzierung der Schweizer Kinofilmproduktion 2012-2017)

Stefan

Erläuterungen dazu:

Förderung Bund Filmförderung ist eine Aufgabe des Bundesamtes für Kultur, es gibt ein eigenes Gesetz dafür.
Es gibt auch die Einrichtung «Succes Cinema», die einen Beitrag bezahlt auf jedes verkaufte Kinoticket. So werden erfolgreiche Filme zusätzlich «belohnt», und die Produzenten können Schulden abbezahlen oder Sparen für nächste Produktionen.
Regionale Förderung Auch die Kantone und Städte haben oft Filmförderungsgelder, um welche ersucht werden kann.
Finanzierung Fernsehen Oft finanzieren TV-Sender Filme mit und sichern sich so Erstausstrahlungsrechte. Ohne die SRG als Partner kämen viele Schweizer Filme nicht zu Stande.
Andere Partner Auch Sponsoring oder Förderung durch private Stiftungen ist möglich.
Eigenmittel Produzent/in Die Produzenten sind beim Film für die Finanzierung und Projektkoordination zuständig. Neben Geldgebern wird in den Filmcredits oft die Projektverantwortung der «Executive Producers» speziell erwähnt.
Produzenten tragen auch finanziell immer selbst etwas bei. Dafür brauchen sie die Gewinne aus früheren Produktionen.
Auswertung Wenn Filme auf Festivals, im Kino oder im TV gezeigt werden, wird dafür bezahlt. Ob hier Einnahmen möglich sind ist aber sehr erfolgsabhängig.
Ko-Produzenten Meist sind mehrere Produzenten oder Produktionsfirmen gemeinsam für einen Film verantwortlich und teilen sich so Kosten und Einnahmen und Verantwortung.
Förderung Ausland Wenn Filme mit internationalen Crewmitgliedern gedreht werden oder an internationalen Schauplätzen, kann die Produktion manchmal auch dort noch etwas Geld bei der Filmförderung beantragen.

GUT ZU WISSEN: Filmproduktion und -auswertung international
International ist Filmfinanzierung etwas anders organisiert. Amerikanische Produktionen können von einem viel grösseren Markt ausgehen und werden deshalb oft in erster Linie durch private Geldgeber getragen. Bei Hollywood-Produktionen ist das eine Art Anlagemarkt.

Gleichzeitig bringt der grössere Markt mit sich, dass auch Ko-Produzenten aus verschiedenen Weltregionen mitfinanzieren – und sich damit die Auswertungsrechte für ihre Regionen erkaufen. Deshalb ist es oft gar nicht so einfach, einen Film überall auf der Welt gleichzeitig zu veröffentlichen. Da auch viele TV-Sender (und zunehmend Streaming-Plattformen) zu den Ko-Produzenten gehören, können Filme oft auch erst breit zum Streaming freigegeben werden, wenn diese Produktionspartner in ihrer Region ihre Auswertungsrechte bereits wahrgenommen, also den Film ausgestrahlt oder auf ihrer Plattform gestreamt haben.

Unterrichtsvorschlag Film 2: Diskussion & Rollenspiel
Wie konsumieren die Lernenden Filme?

Bezahlen sie dafür?

Bezahlen ihre Eltern dafür?

Rollenspiel: Diskussion darüber, wie Filme konsumiert werden sollen. Welche Interessen hat wer? Warum spielt es eine Rolle, ob für die Filme, die angeschaut werden auch etwas bezahlt wird?

  • Filmproduzent:in
  • Schauspieler:in
  • Regisseur:in
  • Drehbuchautor:in
  • Zuschauer:in, die möglichst wenig Geld ausgeben möchte für Filme

4.2.4. Übung 4: Berufsrealität

Hörkontrolle, Drag & Drop

Stefan erzählt von seiner Rolle als Regisseur: Er setzt nicht nur eine künstlerische Vision um, er ist auch der «Kapitän» der Produktion, hat einen grossen Einfluss auf die Stimmung am Drehort usw.

Dazu gibt es eine simple Drag & Drop-Übung der der Hör- und Verständniskontrolle gilt.

4.2.5. Übung 5: Finanzierung, Auswertung und Urheberrechte

Textverständnis Drag & Drop

Hier müssen die Lernenden ein wenig ausprobieren, Stefan erwähnt keine Summen, mit denen die Frage beantwortet werden können. Die Übung selbst vermittelt also das Wissen.

Filme können auf viele Arten gefunden werden, nicht alle Quellen sind legal, obwohl in der Schweiz alle Quellen legal genutzt werden können. Bei Anbietern, die die Rechte für die Filme oder Serien nicht erwerben, können aber die Filmemacher auch nichts verdienen. Angesichts der hohen Produktionskosten ist das natürlich eine problematische Situation.

Kostenpflichtige Downloads und Streams bei offiziellen Plattformen sind hingegen Teil der Auswertung.

Für Stefan als Regisseur sind Auswertungsformen wie Kino und Filmfestivals, aber auch Ausstrahlungen online und im TV mögliche Einnahmenquellen.

4.2.6. Übung 6: Urheberrechte, Nutzungsrechte

Wer einen Film zeigen will, muss die Nutzungsrechte dafür erwerben. Daraus stammen die Urheberrechtseinnahmen, die einen wichtigen Teil von Stefans Einkommen ausmachen.

Ein Sonderfall ist die Schule: In den Schulen wird eine Pauschale für urheberrechtliche Nutzungen gezahlt, für die einzelnen Werke muss aber nicht gesondert bezahlt werden. Die Pauschale vergütet alle Nutzung innerhalb des Unterrichts.

4.2.7. Übung 7: Einkommen

In der Übung müssen sich die Lernenden entscheiden, welche und wie viele Nebentätigkeiten sie in einer Woche unterbringen wollen um auf ein besseres Gehalt zu kommen. Zeit, die so verplant wird, steht nicht mehr zur Verfügung für kreative Arbeit.
siehe auch Naomi: Freude am Beruf

Schlussbild
Stefan erzählt von den Menschen, mit denen er auch zu tun hat, und warum er seinen Beruf liebt.

4.3. Fotografin Hannah

Hannah

4.3.1. Übung 1: Werdegang

Drag & Drop, Hörkontrolle

Hannah erzählt, wie es kam, dass sie professionelle Fotografin wurde. Die Fotografie hat in unserem Lehrmittel eine spezielle Position. Es gibt Fotografinnen, die reine Auftragsarbeiten machen, etwa im Journalismus. Es gibt auch solche, die rein künstlerisch arbeiten. Wir haben uns für eine Person entschieden, die das mischt. Das repräsentiert ein sehr häufiges Berufsbild: Die Fotografie ist zwar ein «Geld-Beruf» mit Aufträgen, das ganze mischt sich aber auch mit eigenen, künstlerischen Arbeiten. Hannah ist eine typische Berufsfotografin, die mit eigenem Stil Auftragsarbeiten macht, aber daneben auch ihre persönlichen Projekte verfolgt.

Heute können alle mit ihrem Handy technisch relativ hochstehende Bilder machen. Wichtig ist also auch, herauszuarbeiten, dass professionelle Fotograf:innen nicht einfach auf Schnappschüsse warten können und hundert Mal abdrücken, bis das passiert. Sie müssen Bescheid wissen über dem Umgang mit Lichtverhältnissen, den Einsatz von technischem Equipment und so weiter.

4.3.2. Übung 2: Nutzungsrechte

Multiple Choice, Hörkontrolle

Hannah erklärt unter welchen Bedingungen ihre Bilder verwendet werden dürfen. Auch hier gilt der Grundsatz, dass eine Veröffentlichung nur mit der Erlaubnis der Fotografin erlaubt ist. Wenn Bilder verwendet werden, muss das über die Urheberrechtsgesellschaft PROLITTERIS abgerechnet werden. Dort gibt es eine grosse Datenbank der angemeldeten Bildkünstler:innen, dank der nicht für jedes Bild einzeln Anträge gestellt werden müssen, sondern Zeitungen usw. Zugang zu Bildern haben und unkompliziert die Entschädigungen ausrichten können.

Auch hier ist die Verwendung im privaten Rahmen erlaubt, und für die Verwendungen in der Schule gilt der Pauschaltarif für Schulen, der die Nutzung dort auch ohne ausdrückliche Erlaubnis im Einzelfall ermöglicht.

Frei verwendbar sind nur Bilder, die eine entsprechende Creative Commons Lizenz haben.

Unterrichtsvorschlag Fotografie 1: Recherche und Diskussion
Im Internet ein Bild suchen, das zu einer Schularbeit passt. Recherchieren, welche Bilder welche Nutzungsrechte haben (Google-Suche nach Bild, dann beim «Suchfilter» die «Nutzungsrechte» wählen.

Welche Arten von Nutzungsrechten gibt es?

Was bedeutet «Nicht-kommerziell» und «Kommerziell»?

Zeitungen und Medien-Webseiten untersuchen: Sind Fotoquellen angegeben? Was steht da?

Die Lernenden diskutieren, unter welchen Umständen, es für sie in Ordnung ist, wenn ein von ihnen gemachtes Foto öffentlich verwendet wird, und wann sie das gar nicht möchten oder nur mit Bezahlung erlauben würden.

GUT ZU WISSEN: Was heisst «zvg»?
«Zur Verfügung gestellt» werden Bilder, bei welchen die Rechteinhaber ein eigenes Interesse haben, dass sie gedruckt werden. Zum Beispiel Promobilder von Musiker:innen: Für sie ist der Abdruck eines Bildes in der Zeitung wichtig, damit sie grössere Sichtbarkeit bekommen – Promo eben. Folglich machen sie mit ihren Fotograf:innen meistens Nutzungsverträge, die es ihnen erlauben, die Bilder gratis den Zeitungen und Websites anzubieten. Oft beinhalten solche Verträge die Bedingung, dass der Name dabei steht, weil so auch die / der Fotograf:in zusätzliche Publizität bekommt- zB: «Bild: zvg, Hannah Beispiel»

4.3.3. Übung 3: Exkurs Social Media

Multiple Choice, Hörkontrolle, Einordnung

Hannah erklärt, wie Social Media und die Allgegenwart von Bildern den Beruf verändert haben. Social Media als Chance und Risiko zugleich.

Hier kann herausgearbeitet werden, dass eine erfolgreiche Präsenz auf Social Media zwar zunehmend wichtig ist, dass daraus aber nicht zwingend ein erfolgreiches Geschäftsmodell wird.

4.3.4. Übung 4: Equipment und Kosten

Ratespiel, Zuordnung

Der Unterschied vom Handyfoto zum professionellen Foto zeigt sich auch an der nötigen Ausrüstung. Die Preise, die in der Radübung den Geräten zugeordnet werden müssen, können nicht aus dem Text erfahren werden. Daher muss hier einfach ausprobiert werden, bis die richtigen Preise zugeordnet sind. Ziel der Übung ist also nicht, dass sie fehlerfrei gelöst wird, sondern dass die Lernenden einen Eindruck bekommen von den hohen Kosten für professionelles Material.

Unterrichtsvorschlag Fotografie 2: Ein kleiner Fotokurs
Wenn das nötige Material verfügbar ist, kann anhand einer professionellen Kamera gezeigt werden, welche Einstellungsmöglichkeiten es da gibt.

Ausrüstung ist nicht zwingend nötig: Die Lernenden werden vieles davon wohl auch in ihrem eigenen Handy finden:

Belichtungszeit, ISO-Einstellungen, Weissabgleich usw.

Welche dieser Einstellungsmöglichkeiten verwenden sie selbst?

Schon ein kurzer Versuch, ein Objekt im Klassenzimmer «gut» zu fotografieren kann aufzeigen, wie viele Faktoren ein bewusst und professionell gemachtes Bild von einem Schnappschuss unterscheiden: Lichteinwurf, Hintergrund, plastische Erscheinung des Objektes usw.

Auf einem grossen Bildschirm oder Beamer kann zudem mit Einzoomen gezeigt werden, wie rasch Handybilder in der Auflösung zu verpixeln beginnen. Sinnvoll ist der Vergleich mit einem hochaufgelösten, professionellen Bild.

Wie hoch muss die Auflösung sein für einen professionellen Plakatdruck?

4.3.5. Übung 5: Arbeitsweise und Auftrag

Hannah beschreibt, wie viel Vor- und Nachbereitung in einem professionellen Foto steckt. Sie spricht über den Unterschied zwischen Werbefotografie und Fotoreportage.

4.3.6. Übung 6: Einkommen

In der Übung müssen sich die Lernenden entscheiden, welche und wie viele Nebentätigkeiten sie als Fotograf:innen in einer Woche unterbringen wollen um auf ein besseres Gehalt zu kommen. Zeit, die so verplant wird, steht nicht mehr zur Verfügung für kreative Arbeit.

Schlussbild: Freude am Beruf
Hannah erzählt anhand einer Auswahl Bilder von der Vielseitigkeit ihres Berufes. Erwähnt wird etwas das Spannungsfeld Auftragsfotografie versus künstlerische Projekte. Das ist für viele Fotograf:innen ein Thema: Die künstlerische Arbeit sollte im Vordergrundstehen, in der Regel ist der Verdienst mit der Auftragsfotografie aber besser. Die verschiedenen Standbeine machen den Beruf aber auch spannend.
siehe auch Naomi: Freude am Beruf

4.4. Musiker Noah

Noah

4.4.1. Übung 1: Werdegang und Team

Drag & Drop, Hörkontrolle

Noah stellt sich und sein Team vor. Er beschreibt seinen eigenen Werdegang sowie den von Yvonne, seiner Produzentin, und von Sebi, seinem Bassisten. Wie oft in Bands kommen hier Leute zusammen, die sich zum Teil professionell gebildet haben, zum Teil aber auch autodidaktisch ihre Skills entwickelt haben. In Musikformationen gibt es verschiedene Rollen und nur wenige Musikschaffende können alles in Personalunion: Texte schreiben, Musik komponieren, Instrumente spielen, Aufnehmen, usw. Eine funktionierende Band ist immer auch ein Team, und hinter erfolgreichen Solokünstler:innen steht auch ein Team, mit dem die Musik zusammen umgesetzt wird.

4.4.2. Übung 2: Kreation

Drag & Drop, Hörkontrolle, Chronologie der Arbeitsschritte ordnen

Noah erzählt von den Schritten, die gemacht werden von der Idee bis zu einem fertigen Song, der veröffentlicht werden kann.

4.4.3. Übung 3: Freude am Beruf

Noah spricht über die Vielseitigkeit des Musikberufes: Vom Spielen der Musik, über den Alltag auf Tour bis zu den spannenden Zusammenarbeiten, die sich ergeben können, wenn Musik in einen Film kommt oder mit den eigenen Idolen etwas aufgenommen werden kann.

4.4.4. Übung 4: Berufsalltag

Drag & Drop, Hörkontrolle

Noah beschreibt weniger glamouröse Aspekte des Berufsalltages: Mögliche Einnahmequellen und die Schwierigkeit, in der Schweiz überhaupt von der Musik zu leben. Denn: Selbst für sehr erfolgreiche Musiker:innen ist der Schweizer Musikmarkt klein, insbesondere, wenn Mundartmusik gemavjt wird.

Die Übung zeigt auch, dass Noah viel Glück hat. Er gehört zu den Erfolgreichen. Das war nicht immer so, und es ist auch nicht selbstverständlich.

Begriffe:
SUISA und SWISSPERFORM sind die Verwertungsgesellschaften für Urheberrechte und Leistungsschutzrechte im Musikbereich siehe Urheberrecht und Verwertungsgesellschaften.

Der Soundcheck findet jeweils vor dem Konzert statt, oft schon am Nachmittag. Da wird die Bühne eingerichtet, die Instrumente werden mikrofoniert und verkabelt und die Band spielt für Ton- und Lichttechnik bereits ein paar Passagen durch, damit sichergestellt ist, dass alles funktioniert. Das Technikpersonal kümmert sich darum, dass die Band am Abend beim Konzert gut klingt und aussieht für das Publikum. Ein Soundcheck kann zwischen 30 und 120 Minuten dauern, je nach Besetzung und Komplexität der technischen Bedingungen.

4.4.5. Übung 5: Einkommen

In der Übung müssen sich die Lernenden entscheiden, welche und wie viele Nebentätigkeiten sie als Musiker:innen in einer Woche unterbringen wollen um auf ein besseres Gehalt zu kommen. Zeit, die so verplant wird, steht nicht mehr zur Verfügung für kreative Arbeit.
siehe auch Naomi: Freude am Beruf

4.4.6. Übung 6: Urheberrechte

Hörkontrolle, Multiple Choicee

Noah singt über die Ausgangslage bei den Urheberrechten.
(Musik: Noti Vumié: Das Ässe, Zytglogge Verlag)

Der Einfachheit halber wird im Song nur die SUISA erwähnt, die die Urheberrechtsentschädigungen einkassiert und an die Urheber weiterbezahlt. Es gibt natürlich auch die SWISSPERFORM, welche die Leistungsschutzrechte abrechnet: Daraus werden nicht die Urheber bezahlt, sondern die Interpreten und die Produzenten der Musik.
siehe auch rheberrecht und Leistungsschutz

4.4.7. Übung 7: Im Konzert

Wir haben bereits gehört, dass Noah im Studio für die Aufnahmen ein ganzes Team dabei hat. Auch bei den Konzerten ist das so: Neben der Band auch Personal für Tontechnik, Lichttechnik und manchmal Visuals. Bei kleineren Konzerten, bzw. bei weniger erfolgreichen Bands wird dieses Technikpersonal oft nicht von der Band mitgebracht, sondern gehört zum Personal des Auftrittslokals. Aber ohne geht es nicht, und Löhne müssen bezahlt werden.

Weiter gehört auch eine Bookingagent:in/Tourmanager:in zum Team. Bei grösseren Tourneen ist sie meist mit unterwegs und erledigt die ganzen administrativen und organisatorischen Aspekte. Aber auch weniger erfolgreiche Bands brauchen Agenturen, die für sie die Engagements reinholen, oder sie müssen die Zeit dafür selbst aufwenden. Das ist eine grosse Arbeit: Musiklokale werden überschwemmt mit Anfragen, hunderte Mails pro Woche, und für eine Band eine Tour zusammenzustellen bedingt also ein gutes Kontaktnetzwerk, Beharrlichkeit und viel Zeit und Geduld.

Die meisten Agenturen arbeiten für eine Beteiligung von 15 – 20 % der Einnahmen, je nach Vertrag.

Dieses Team stellt Noah hier vor.

4.5. Abschluss

Zum Abschluss der Unterrichtseinheit kann auf der Startseite beim Icon d ein Diplom generiert und ausgedruckt werden.

5. Nachbereitung

Je nachdem in welchem Fach NEXT BIG THING eingesetzt worden ist, gibt es viele Möglichkeiten, die Themen weiter zu vertiefen oder wieder aufzugreifen.

Beim Lesen eines Buches: Was steht da alles im Impressum? Wie viele Bücher gibt es von diesen Autoren? Was kann über ihren Werdegang herausgefunden werden? Gibt es Verfilmungen und Übersetzungen?

Beim Betrachten eines Filmes: Sich das Making-of anschauen und dabei auf die Rolle der regieführenden Person achten: Was tun sie? Erinnert das an die Geschichten von Stefan?

Recherchieren: Wie kommt es, dass diese Person nun bei einem grossen Film Regie führen konnte, was hat sie vorher alles getan?
Die Logos am Anfang eines Filmes stammen idR. von den Geldgebern. Wie viele werden da aufgelistet? Kann das Budget des Filmes recherchiert werden? Wie viele Personen waren beteiligt?
Die Website www.imdb.com ist eine dankbare Adresse für solche Recherchen.

Musik: Bei den Songs, die in der Schule gesungen werden, mal recherchieren: Wer sind die Urheber? Sind es jene, die das Lied auch performen, oder haben andere Personen daran geschrieben?

Wie viele Instrumente lassen sich heraushören?

Hier ist die Website www.discogs.com eine wertvolle Quelle, dort sind die meisten erhältlichen Musikproduktionen mit allen bekannten Beteiligten aufgeführt.

6. Vertiefendes Angebot: Veranstaltung an der Schule

RESPECT ©OPYRIGHT!, ist eine Initiative von SWISSCOPYRIGHT, der Vereinigung der 5 Schweizerischen Verwertungsgesellschaften, SUISA, ProLitteris, SUISSIMAGE, SSA und SWISSPERFORM. Dabei bieten sie eine kostenfreie SCHULVERANSTALTUNG ZUM URHEBERRECHT an.

respect ©opyright! bietet eine interaktive Einführung in das Urheberrecht für Jugendliche ab 12 Jahren.

Die Veranstaltung ist für die Schulen kostenlos.

  • Zusammen mit einem/einer Künstler:in texten Lernende einen Song.
  • Lernende können einem/einer Schweizer Künstler:in persönliche Fragen stellen.
  • Sie können eigene Songs auf der Bühne performen.
  • Spielerisch werden die Lernenden in die Produktionsbedingungen von Kunstschaffenden sowie in die Kunst- und Kulturlandschaft der Schweiz eingeführt.

Inhalte der Veranstaltung

  • Darf ich Text, Bild, Ton aus dem Internet herunterladen und weitergeben?
  • Was darf ich auf sozialen Medien publizieren?
  • Wie und wovon leben Künstler:innen?
  • Worauf ist bei der Produktion einer CD, eines Videos, eines Textes, eines Bildes besonders zu achten?

respect ©opyright! ist gerne bereit, organisatorisch und inhaltlich auf die Wünsche und Bedürfnisse der einzelnen Schulen und Lehrpersonen einzugehen.

Dauer der Veranstaltung
60 Minuten, der Zeitplan wird mit den jeweiligen Schulen abgesprochen.

Anzahl Lernende
Die Veranstaltung wird ab 70 Lernenden durchgeführt.
Bei mehr als 200 Lernenden önnen auch mehrere Veranstaltungen am selben Tag durchgeführt werden.

www.respectcopyright.ch
www.sonart.swiss


7. Team

Ein Projekt von SONART – Musikschaffende Schweiz und Respect Copyright

Texte, Recherche und Redaktion Claudio Bucher, Dabu Bucher, Ugur Gültekin, Christoph Trummer
Unter Mitwirkung von SUISA, SUISSIMAGE, PROLITTERIS, SSA und SWISSPERFORM
 
Grafik Sujata Reinhard, sujata.ch
 
Technische Umsetzung Mike Kronenberg, profax Verlag AG
 
Projektleitung Christoph Trummer, SONART
 
Übersetzungen Yve Delaquis, Caralingua
Nadja Demont, SUISA
 
Stimmen deutsch Naomi: Martina Schütze, auch Aufnahme
Stefan: Daniel Buser
Aufnahme: Michael Studer, Studio Blauer Wolf 4057 Basel
Hannah: Gabriela Kaperski
Aufnahme: BLOOP Sound and Music 8008 Zurich
Noah: Gregoire Vuilleumier
Aufnahme: Christoph Trummer, Zoo Studio 3004 Bern
 
Bildrechte Originalgrafik: Sujata Reinhard, sujata.ch
Fotografien: Edouard Rieben Friedrich Dürrenmatt, mit freundl. Genehmigung
Freie Verwendung via Unsplash.com: Caitlin Wynne, Christian Joudrey, David Becker, Isaac Jenks, Jay Mantri, Matheus Bandoch, Sven Scheuermeier, Tim Doerfler
 
Musikrechte Szene Noah Noti Vumié, Das Ässe (Instr.)  Zytglogge Verlag
 


© ProLitteris, SSA, SUISA, suissimage und Swissperform