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Auftragsverarbeitung für profaxonline
Anhang zur AGB

Dieser Anhang regelt die Auftragsverarbeitung durch die profax Verlag AG für profaxonline.com und ist integraler Bestandteil der AGB der profax Verlag AG.

  1. Gegenstand der Vereinbarung
    Die profax Verlag AG führt im Auftrag folgende Arbeiten durch:

    1. Bereitstellung eines Onlinekontos für Lernende zum individuellen Training inkl. Speicherung der Lernstände für anschließendes Weitertrainieren und die Leistungsbeurteilung durch sich selbst oder die verantwortlichen Lehrenden an der Schule des Auftraggebers auf profaxonline.com.
    2. Bereitstellung eines Onlinekontos für Lehrende zur Zuweisung von Aufgaben an Lernende der Schulen des Auftraggebers, sowie die Beurteilung der durch die Lernenden erbrachten Leistungen auf profaxonline.com.
    3. Bereitstellung eines Onlinekontos für eine Person mit administrativen Rechten zur Beschaffung, Verteilung und Abrechnung von Berechtigungen für die den Lernenden zur Verfügung gestellten Lernmodule auf profaxonline.com.
    4. Datenkategorien und betroffene Personen werden in der Datenschutzerklärung der profax Verlag AG abschließend definiert – diese ist integraler Bestandteil dieses Anhangs zur AGB.
  2. Dauer der Vereinbarung

    1. Die Vereinbarung endet automatisch, sobald die letzte Berechtigung des Auftraggebers auf profaxonline.com und somit die Geschäftsbeziehung zwischen der profax Verlag AG und dem Auftraggeber erlischt.
    2. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt – in diesem Fall können auch die Berechtigungen auf profaxonline.com nicht mehr weiter genutzt werden.
  3. Pflichten der profax Verlag AG

    1. Die profax Verlag AG verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen des Vereinbarungsgegenstands zu verarbeiten. Erhält die profax Verlag AG einen behördlichen Auftrag, Daten des Auftraggebers herauszugeben, so hat sie – sofern gesetzlich zuläßig – den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Behörde an diesen zu verweisen.
    2. Die profax Verlag AG erklärt rechtsverbindlich, dass sie alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden bei der profax Verlag AG bestehen.
    3. Die profax Verlag AG erklärt rechtsverbindlich, dass sie alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung gemäss DSV (CH) und DS-GVO (EU) ergriffen hat.
    4. Die profax Verlag AG ergreift die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der Auftraggeber die Rechte der betroffenen Person nach DSV (CH) und DS-GVO (EU) (Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb der gesetzlichen Fristen erfüllen kann und überlässt dem Auftraggeber alle dafür notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender Antrag an die profax Verlag AG gerichtet und lässt dieser erkennen, dass der Antragsteller ihn irrtümlich für den Auftraggeber, der von ihm betriebenen Datenverarbeitung hält, hat die profax Verlag AG den Antrag unverzüglich an den Auftraggeber weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen.
    5. Die profax Verlag AG unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in der DSV (CH) und DS-GVO (EU) genannten Pflichten (Datensicherheitsmaßnahmen, Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person, Datenschutz-Folgeabschätzung, vorherige Konsultation).
    6. Die profax Verlag AG wird darauf hingewiesen, dass sie für die vorliegende Auftragsverarbeitung ein Verarbeitungsverzeichnis nach DS-GVO (EU) zu errichten hat.
    7. Die profax Verlag AG ist nach Beendigung dieser Vereinbarung verpflichtet, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, dem Auftraggeber zu übergeben bzw. in dessen Auftrag zu vernichten. Wenn die profax Verlag AG die Daten in einem speziellen technischen Format verarbeitet, ist sie verpflichtet, die Daten nach Beendigung dieser Vereinbarung entweder in diesem Format oder nach Wunsch des Auftraggebers in dem Format, in dem er die Daten vom Auftraggeber erhalten hat oder in einem anderen, menschenlesbaren Format herauszugeben.
    8. Die profax Verlag AG hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, falls sie der Ansicht ist, eine Weisung des Auftraggebers verstosse gegen Datenschutzbestimmungen der Schweiz oder der EU und deren Mitgliedstaaten.
  4. Ort der Durchführung der Datenverarbeitung

    1. Die Datenverarbeitung findet grundsätzlich in der Schweiz und der EU (Heerbrugg, Amsterdamm, Frankfurt) statt. Das angemessene Datenschutzniveau ergibt sich aus Anhang 1 (Art. 8 Abs. 1) DSV und dem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission nach Art 45 DS-GVO (EU Kommissionsentscheid 32000D0518).
  5. Sub-Auftragsverarbeiter

    1. Alle Sub-Auftragsverarbeiter werden in der Datenschutzerklärung der profax Verlag AG abschließend ausgewiesen.
    2. Der profax Verlag AG schließt die erforderlichen Vereinbarungen im Sinne der DSV (CH) und DS-GVO (EU) mit dem Sub-Auftragsverarbeiter ab. Dabei ist sicherzustellen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter die selben Verpflichtungen eingeht, die dem Auftragnehmer auf Grund dieser Vereinbarung obliegen. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet die profax Verlag AG gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters.
    3. Die profax Verlag AG Informiert den Auftraggeber bei der Absicht eine Änderung der Zusammensetzung der Sub-Auftragsverarbeiter vorzunehmen.



1. September 2023
profax Verlag AG, 8617 Mönchaltorf, Schweiz